Kaminkassetten - Pyrodomo Heizkassetten

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Heizkassetten Lexikon

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Kamineinsatz / Kamineinsätze

In den betreffenden Normen (z.B. DIN 18895, DIN EN 13229) finden sich unterschiedliche Definitionen für den Begriff Kamineinsatz. In Fachkreisen herrscht aber wohl die Ansicht vor, dass ein Kamineinsatz im engeren Sinne ein in der Regel in Serie hergestelltes Bauteil ist, das neben dem eigentlichen Feuerraum auch mit einem Rauchgassammler („Dom“) und einem Abgasstutzen ausgestattet ist, sowie meist auch über einen Sockel verfügt. Ein solcher Kamineinsatz findet in 1. Linie Verwendung bei der Erstellung von Heizkaminen, wobei er lediglich mittels eines Verbindungsstücks an den Schornstein angeschlossen und mit einem Ofenmantel verkleidet wird.

In der Praxis wird der Begriff Kamineinsatz oft  als Oberbegriff verwendet für alle Arten von Einsätzen, die in irgendeiner Form mit Kaminen in Verbindung stehen. Hierzu gehören insbesondere auch sogenannte Kaminkassetten nach Maß, die ebenso als Heizkassetten nach Maß bezeichnet werden.
Kaminkassetten nach Maß werden als Einzelanfertigung nach den Maßen des Feuerraumes eines bereits bestehenden Offenen Kamins angefertigt. Da sie direkt auf den Feuerraumboden gestellt werden und dicht mit dem bereits vorhandenen Rauchgassammler des Offenen Kamins verbunden werden, verfügen Kaminkassetten nach Maß weder über einen Sockel, noch über einen Dom und Abgasstutzen.

Da alte Kamineinsätze meist nicht mehr die heute gültigen strengeren Emissionsgrenzwerte erfüllen,
müssen diese immer häufiger ausgetauscht werden.
Für diesen Zweck kann die Pyrodomo® Heizkassette problemlos mit einem Sockel, einem Rauchgassammler und Abgasstutzen ausgestattet werden. Ebenso kann dies notwendig sein, wenn der Rauchgassammler eines Offenen Kamins erneuert werden muss.

Hinweis: die in diesem Lexikon enthaltenen Erklärungen spiegeln zum Teil die Meinung des Verfassers wider. Es ist daher nicht auszuschließen, dass bestimmte Begriffe von z. B. Mitbewerbern anders definiert würden. Im Zweifelsfall befragen Sie nicht Ihren Arzt oder Apotheker, sondern z. B. Ihren Bezirksschornsteinfeger.